Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft für Kammermusik Basel
A. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft für Kammermusik Basel ("Veranstalter") und den Besuchern ihrer Konzerte. Sie gelten als vereinbart mit dem Erwerb eines einzelnen Tickets (einschliesslich Freikarten) oder eines Abonnements.

B. Tickets

Tickets sind über einen offiziellen Vertriebskanal (ticketino.ch, Abendkasse) zu beziehen und gelten für einen einmaligen Eintritt in das auf dem Ticket aufgedruckte Konzert. Sie sind auf Verlangen vollständig und mit lesbarem Barcode vorzuweisen und bis zum Ende des Konzertes aufzubewahren. Bei ermässigten Tickets ist ausserdem ein Ausweis über das Recht des jeweiligen Konzertbesuchers auf die Ermässigung vorzuweisen. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets, der kommerzielle und gewerbliche Weiterverkauf sowie das Anbieten von VIP-Packages und dergleichen ohne Zustimmung des Veranstalters sind untersagt.

Der Umtausch und die Erstattung von Tickets sind ausgeschlossen, ausgenommen im Fall einer ersatzlosen Absage des Konzerts gemäss lit. G.

Im übrigen gelten für die im Vorverkauf bezogenen Tickets die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der See Tickets AG.

C. Abonnements

Abonnements gelten für eine bestimmte, im Saisonprogramm definierte Reihe von Konzerten. Sie erneuern sich jeweils für die folgende Saison, wenn bis 30. Juni keine schriftliche Abmeldung erfolgt. Der Abonnementspreis ist bis zum 15. August einzuzahlen, der Versand der Abonnements erfolgt ab Mitte September. Abonnements werden nur an Mitglieder abgegeben; der Mitgliederbeitrag ist im Abonnementspreis enthalten. Mit der Abonnementsbestellung erklärt der Besteller den Beitritt zum Verein Gesellschaft für Kammermusik Basel (→ Statuten).

Das Abonnement ist auf Verlangen vorzuweisen. Inhaber vergünstigter Abonnements haben ausserdem ein Ausweis über das Recht des Ticketinhabers auf die Vergünstigung vorzuweisen. Abonnements sind übertragbar, dürfen aber nicht kommerziell oder gewerblich weiterverkauft werden. Bei Nichtbenützung erfolgt keine Rückerstattung.

D. Sitzplätze und Kategorien

Numerierte Tickets und Abonnements berechtigen zur Belegung des angegebenen, einer bestimmten Platzkategorie zugewiesenen Platzes. Wird stattdessen ein freier Platz einer anderen Kategorie belegt, ist der Veranstalter berechtigt, die Differenz zwischen dem regulären Einzelticketpreis des gekauften und demjenigen des belegten Platzes nachzufordern.

E. Verlust von Tickets und Abonnements

Der Veranstalter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, beim Verlust von Tickets oder Abonnements Ersatzkarten auszustellen. Werden sowohl die originale Eintrittskarte als auch die Ersatzkarte vorgelegt, berechtigt nur die originale Eintrittskarte zum Eintritt. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Rechtmässigkeit des Besitzes der Karten zu überprüfen.

F. Garderobe

Mäntel, Schirme, grosse Taschen und sperrige Gegenstände sind an der Garderobe abzugeben. Die Aushändigung der deponierten Stücke erfolgt ohne weitere Prüfung gegen Rückgabe der Garderobenmarke. Bei Konzerten im Stadtcasino wird die Garderobe durch die Casino-Gesellschaft Basel betrieben. Der Veranstalter übernimmt dafür keine Haftung. Die Garderobegebühr ist im Ticket- oder Abonnementspreis enthalten.

G. Programm- und Besetzungsänderungen, Verschiebungen, Absage

Änderungen des Programms und der Besetzung sind vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Rückerstattung des Ticket- bzw. Abonnementspreises. Bei einer Verschiebung des Konzerts sind die im Vorverkauf bezogenen Tickets für das Verschiebungsdatum gültig, wenn der Veranstalter sich nicht für die Rückerstattung der Tickets entscheidet. Bei einer Absage der Veranstaltung ist die Rückerstattung von im Vorverkauf bezogenen Tickets innert 30 Tagen bei der Ticketino AG geltend zu machen. Abonnements werden bei einer Absage anteilsmässig zurückerstattet. Liegen die Gründe der Absage ausserhalb des Einflussbereichs des Veranstalters, kann er die anteilsmässige Rückerstattung des Abonnements durch eine andere der Situation angemessene Abgeltung ersetzen.

H. Ton- und Bildaufnahmen
Ton- und Bildaufnahmen durch Besucher sind untersagt. Bei Zuwiderhandlungen sind der Veranstalter und das Saaldienstpersonal berechtigt, das Aufnahmegerät sicherzustellen und erst nach Löschung der Aufnahme wieder auszuhändigen.
Der Veranstalter lässt gewisse Konzerte aufnehmen. Besucher, die dabei in Bild und/oder Ton aufgenommen werden, haben bei der Veröffentlichung oder Verwertung der Aufnahmen keinen Vergütungsanspruch.
J. Verhaltenspflichten

Mobiltelefone, Pager und ähnliche Geräte müssen vor Beginn des Konzerts ausgeschaltet werden. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Saal ist untersagt. Es gilt ein generelles Rauchverbot im Saal und den Foyers.

K. Weisungsrecht des Veranstalters

Den Weisungen des Veranstalters und des Personals des Stadtcasinos Basel ist Folge zu leisten. Besucher, die stören, andere Besucher belästigen oder sonstwie gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstossen, können weggewiesen werden. Wenn zu vermuten ist, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird, kann der Zutritt verweigert werden. Der Ticket- oder Abonnementspreis wird in diesen Fällen nicht zurückerstattet.

L. Datenschutz
Der Veranstalter ist berechtigt, die Personendaten der Besucher zum Zweck der Vertragsabwicklung und der Information und Werbung über seine Konzerte, allfällige andere Veranstaltungen des Veranstalters oder Veranstaltungen Dritter, die in einem sachlichen oder künstlerischen Zusammenhang zu den Konzerten des Veranstalters stehen, zu bearbeiten. Er kann damit Dritte beauftragen, die sich zur Einhaltung des Datenschutzes gemäss den anwendbaren Bestimmungen verpflichten.
M. Haftung und Erfüllungsanspruch
Der Veranstalter haftet für Schäden nur bei grobfahrlässiger oder absichtlicher Verletzung vertraglicher Pflichten. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Bei Nichterfüllung oder nicht vollständiger Erfüllung ist der Schadenersatzanspruch in jedem Fall auf die Höhe des bezahlten Ticket- oder Abonnementspreises beschränkt.
N. Änderungen der AGB, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Die jeweils gültigen Bedingungen werden auf der Website der Gesellschaft für Kammermusik Basel publiziert. Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Basel.